Verhinderungspflege
Kontakt
Auhof
Wohnen, Lernen, Arbeiten für Menschen mit Behinderung
Auhof 1
91161 Hilpoltstein
Ansprechpartnerinnen:
Frau Claudia Kraus (li.)
Telefon: 09174 99-260
Frau Claudia Weißbeck (re.)
Telefon: 09174 99-224
Auch unsere Wohnbereichsleiter stehen Ihnen für die Prüfung Ihrer Anfrage zur Verfügung.
In Ihrer Familie lebt ein behinderter Angehöriger? Und Sie haben den Wunsch nach einer vorübergehenden Entlastung in Betreuung und Pflege? Dann wenden Sie sich an den Auhof. Wir nehmen Menschen jeden Alters zur so genannten "Verhinderungspflege" auf. Vereinbaren Sie mit uns rechtzeitig Termin und Zeitraum.
Aufnahme
Die Bereichsleitung nimmt vor der Aufnahme eine Einstufung in eine Hilfebedarfsgruppe (nach dem Metzler-Verfahren) vor und informiert die Verwaltung des Auhofs über den gewünschten Aufnahmezeitraum und die Hilfebedarfsgruppe. In einem Bestätigungsschreiben teilen wir Ihnen die genauen Termine sowie die voraussichtlichen Kosten der Verhinderungspflege mit. Zudem werden Sie gebeten, sich um die Übernahme der Betreuungskosten bei der Pflegeversicherung und ggf. beim zuständigen Sozialhilfeträger zu bemühen.
Kostenübernahme
Die Pflegeversicherung übernimmt pro Jahr für maximal 28 Tage 1432 Euro für Kosten der Verhinderungspflege. Ist dieser Betrag erschöpft, haben Sie die Möglichkeit bei der Pflegekasse (nach SGB XI §45b) zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von bis zu 460 Euro zu beantragen. Diese Mittel können z. B. für Leistungen des Familienentlastungsdienstes, nicht aber für die Betreuung in einer Wohngruppe im Auhof verwandt werden. Sind die Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschöpft, haben Sie noch die Möglichkeit, bei dem für Sie zuständigen überörtlichen Sozialhilfeträger einen Antrag auf Kostenübernahme für die anfallenden Restkosten der Verhinderungspflege im Auhof zu stellen. Erfahrungsgemäß ist dies kein Problem.
Eigenanteil
Für die Tage, an denen die Pflegeversicherung für die Unterbringungskosten aufkommt, fällt ein Eigenanteil von ca. 20 Euro pro Tag für die Kosten der Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten an. Diese Regelung gilt in Mittelfranken seit 1. Januar 1997. Diesen Betrag stellen wir Ihnen direkt in Rechnung. Sobald der Sozialhilfeträger für die Kosten aufkommt, rechnen wir 100% der Kosten direkt mit dem Sozialhilfeträger ab.