Frühförder- und Beratungsstelle Wichernhaus
Kontakt
Wichernhaus Altdorf
Silbergasse 2
90518 Altdorf
Telefon: 09187 60-260
Fax: 09187 60-126
E-Mail: wha-ff@rummelsberger.net
Ansprechpartnerin:
Frau Ursula Heeger
Frühförderung ist …
… ein Angebot für Kinder im Säuglings-, Kleinkind- und Vorschulalter, die besondere Unterstützung in ihrer
- körperlichen
- sprachlichen
- kognitiven
- emotionalen oder
- sozialen Entwicklung brauchen.
Unser Angebot umfasst Diagnostik, Förderung und Beratung
- einen Erstkontakt in der Familie
- Diagnostik in den einzelnen Fachbereichen
- Physiotherapie (z.B. nach Bobath und Vojta)
- Ergotherapie (z.B. sensorische Integrationstherapie)
- Logopädie
- Sozial- und Heilpädagogik (ganzheitliche Entwicklungsförderung)
- Sonderpädagogik
- Psychologische Familienberatung
Nach individuellem Bedarf findet die Förderung
- einzeln oder in der Kleingruppe
- in der Frühförderstelle, zuhause oder in der Kindertagesstätte statt.
Besonderen Wert legen wir auf die Zusammenarbeit mit der Familie. Auf Wunsch unterstützen wir die Eltern bei der Suche nach weiterführenden Einrichtungen.
Bei Bedarf nehmen wir Kontakt auf zu Ärzten, Kliniken und Kindertagesstätten.
Die Kosten für die Frühförderung werden von den Bezirken und den Krankenkassen übernommen. Sollte Ihr Kind an einem Hausarzt- oder Kinderarztmodell teilnehmen, benötigen wir von dieser Praxis eine Überweisung, um tätig werden zu können.
Wir bieten auch eine einmalige Beratung, evtl. mit anschließender Diagnostik, an.
Frühförder- und Beratungstelle Auhof
"Entdecken, was ich alles kann"
In unserer Frühförder- und Beratungsstelle wird eine interdisziplinäre Frühförderung und Beratung für entwicklungsverzögerte, von Behinderung bedrohte und behinderte Kinder angeboten.
Frühförderung ist:
- Feststellen des Entwicklungsstandes mit Hilfe verschiedener Testverfahren oder durch Spielbeobachtung
- Ganzheitliche Anregung der Entwicklung des Kindes durch gezielte, auf das Kind und seinen Bedarf abgestimmte Förderangebote
- Beratung der Eltern in Fragen der Gesamtentwicklung, des Kindergartenbesuchs oder zur Einschulung sowie therapeutisch orientierte Elterngespräche
Frühförderung ist angezeigt, wenn ein Kind sich in seiner Wahrnehmung, seiner Bewegung (Bewegung des Körpers und Handgeschicklichkeit), seiner Sprache, seinem Spielverhalten, seinem sozial-emotionalen Verhalten, seinem Umgang mit Leistungsanforderungen nicht altersgerecht verhält und dadurch in seiner weiteren Entwicklung von einer wesentlichen Behinderung bedroht ist, oder wenn es körperlich, geistig oder mehrfach behindert ist.
Eltern-Kind-Leistungen
"Für das Kind - und mit den Eltern"
Frühförderung will mit Hilfe verschiedener Therapieansätze die gesamte Persönlichkeit des Kindes in seiner Entwicklung unterstützen und fördern. Die gute Beziehung zum Kind in einer angenehmen Atmosphäre ist für eine erfolgreiche Förderung ebenso wichtig wie die enge Zusammenarbeit mit den Eltern.
Wir bieten dazu an:
- Beratung
- Diagnostik
- pädagogische Einzelförderung (je nach Bedarf zu Hause, im Kindergarten oder in unserer Einrichtung)
- Arbeit in Gruppen: Spielgruppe, Gruppe sensorische Integration (Wahrnehmungsförderung), Psychomotorik, Graphomotorik, Sozialgruppe, Sprachanbahnung, Eltern-Kind-Schwimmen sowie Kleingruppen in Kindergärten
- medizinisch-therapeutische Behandlung: Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie
Leistungen der Frühförder- und Beratungsstelle
Besondere Leistungen der Frühförderstelle:
- Zusammenarbeit verschiedener Berufsdisziplinen: Diplom-Heilpädagogen/innen, Diplom-Psychologen/innen, Diplom-Sozialpädagogen/innen, Ergotherapeut/innen, Logopäd/innen, Physiotherapeut/innen
- Zusammenarbeit mit Kindergärten
- Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, u.a. mit fachspezifischen Frühförder- und Beratungsstellen (z.B. Frühförderstellen für Sehbehinderte, Hörbehinderte)
- Zusammenarbeit mit den verordnenden Ärzten
- Bei Bedarf Kontakt zu anderen behandelnden Ärzten, Kliniken und anderen Einrichtungen
Rahmenbedingungen
Die Frühförderung betreut Kinder ab der Geburt und längstens bis zum Schuleintritt. Frühförderung wird vom Kinderarzt verordnet; die Kosten werden auf Antrag der Eltern und bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen durch die Sozialhilfe bzw. die Krankenkassen übernommen.