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Comenius-Schule - Förderzentrum mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Kontakt

Comenius-Schule Förderzentrum –
Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Auhof 86
91161 Hilpoltstein

Telefon: 09174 99-330
Fax: 09174 99-302

E-Mail: buero@comenius-schule.com
Internet: www.comenius-schule.com - ein Schülerprojekt

Ansprechpartnerin:
Frau Renate Merk-Neunhöffer
Frau Renate Merk-Neunhöffer

Schulvorbeitende Einrichtung (SVE)

Hinter dem Namen "SVE" verbirgt sich ein heilpädagogischer Kindergarten. Hier bekommen Kinder mit Auffälligkeiten in der Entwicklung eine besondere Förderung (z.B. bei Problemen im Bereich der Wahrnehmung, der Motorik, des Gedächtnisses, der Kognition und der damit verbundenen Bereiche wie sprachliche Entwicklung, Emotionalität und Motivation, Konzentration und Sozialverhalten). Aufgenommen werden Kinder ab dem 3. Lebensjahr (auch wenn sie noch nicht 'sauber' sind).

Schule

Junge beim Lernen am PC

"Persönlichkeit entwickeln und Erfahrungen machen"

Die Comenius-Schule ist ein staatlich anerkanntes Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Träger der evangelischen Privatschule sind die Rummelsberger Dienste für Menschen mit Behinderung gGmbH (RDB). Bis vor ca. 15 Jahren gingen überwiegend schwer behinderte Kinder aus dem Auhof in die Comenius-Schule. Inzwischen wird sie fast nur noch von Kindern und Jugendlichen besucht, die in ihren Familien im Einzugsgebiet leben; die Zahl der Heimschüler ist sehr stark zurückgegangen.

Unterrichtet werden die Schüler auf Grundlage des Lehrplans für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Schwerbehinderte, mehrfach behinderte Schüler und Schülerinnen werden von sonderpädagogisch qualifiziertem Personal in kleinen Klassen betreut. Schwerpunkte der Förderung sind hier u. a. Bereiche wie basale Stimulation und Förderpflege.

In der Mehrzahl sind aber die Schülerinnen und Schüler an der Comenius-Schule in ihrem Lernverhalten nur insoweit beeinträchtigt, dass sie lediglich verstärkte Hilfe brauchen, um Lernfortschritte zu erzielen. In Klassen mit ca. 8-12 Schülern und Schülerinnen ist daher neben der Lehrkraft noch eine Zweitkraft tätig, die einzelne Schüler beim Lernen unterstützen kann oder Pflegeaufgaben übernimmt.

Ziele

So verschieden unsere Schülerschaft auch ist, sie verbindet doch ein Ziel: Alle sollen bestmöglichst auf ihr späteres Leben in sozialer Integration vorbereitet werden. Die Entwicklung ihrer Persönlichkeit sehen wir dabei als besonders bedeutsam an. Für die mehrfachbehinderten Kinder und Jugendlichen bedeutet dies z.B., ihnen ein Höchstmaß an Erleben und Erfahrungen zu vermitteln, die ihr Wohlbefinden positiv beeinflussen. Für die Schülerinnen und Schüler der Übergangsform ist beispielsweise das Beherrschen von Lesen, Schreiben und Rechnen für ein möglichst eigenständiges Leben nach der Schule wichtig.

Seit vielen Jahren werden bereits in den Eingangsklassen verstärkt Kulturtechniken gelehrt - mit sehr positiven Erfahrungen. Für Deutsch und Mathematik gibt es zudem ein klassenübergreifendes Kurssystem, so dass jeder und jede ein angemessenes Angebot erhält. Für einen Nachmittag in der Woche wählen unsere Schüler und Schülerinnen ihr Unterrichtsfach aus einem breiten Kursangebot selbst aus und besuchen diesen Kurs dann für ein Halbjahr.

Kooperation mit Regelschulen

Dem Wunsch der Eltern nach gemeinsamem Unterricht ihrer Kinder mit Schülerinnen und Schülern aus Regelschulen wird auch an unserer Schule entsprochen. Neue Konzepte des gemeinsamen Lernens werden erstellt und erprobt. Neben vielfältigen Kontakten zu umliegenden Schulen und gegenseitigen Besuchen mit Unterricht, gemeinsamen Schullandheimaufenthalten oder Skifreizeiten hat die Comenius-Schule eine Außenklasse in der Grund- und Teilhauptschule in Heideck. Mit dieser Kooperationsklasse findet in den Fächern, in denen es sinnvoll und möglich ist, regelmäßig gemeinsamer Unterricht statt. Denn Kooperation, gleich in welcher Form, sehen wir als wichtigen Beitrag zum sozialen Lernen und zur Integration für alle!

Mobile sonderpädagogische Hilfen und Dienste

Im Rahmen unserer mobilen sonderpädagogischen Hilfen und Dienste arbeiten unsere Lehrkräfte in Regeleinrichtungen. Sie begutachten und fördern die Kinder und beraten die Kollegen. Nach dem Lehrplan für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung unterrichten wir auch einzelintegrierte Schüler in Regelschulen und in unseren Außenklassen.

Schulwechsel

Da die Kinder und Jugendlichen bei uns in kleinen Klassen unterrichtet werden, können wir auf jeden einzelnen Schüler individuell eingehen. Fortlaufende Beobachtungen und Leistungsüberprüfungen im Sinne einer Förderdiagnostik ermöglichen es, jeden Lernfortschritt festzustellen.

Die Zusammenarbeit mit Kollegen anderer Schulen (z.B. mit dem Förderzentrum in Roth) gewährleistet einen Austausch über die Anforderungen und Bedingungen der anderen Förderschulart. Bei entsprechendem Lernerfolg kann dort für das Kind ein Probeunterricht vereinbart werden.In einem gemeinsamen Gespräch wird anschließend entschieden, ob ein dauerhafter Wechsel sinnvoll ist. Die berufliche Perspektive für das Kind nach Beendigung der Schulpflicht muss dabei berücksichtigt werden.

Berufsschulstufe

In der Regel besuchen alle Schülerinnen und Schüler insgesamt neun Jahre die Klassen der Grund- und Hauptschulstufe. Mit der sich anschließenden Berufsschulstufe (3 Jahre) erfüllen sie ihre Berufsschulpflicht. Hier wird nach einem eigenen Lehrplan gearbeitet, der die Lernbereiche Arbeit und Beruf, Wohnen, Freizeit, Ich-Erfahrung und Partnerschaft, Öffentlichkeit und Umwelt beinhaltet. So werden die Jugendlichen intensiv auf das Leben als Erwachsene vorbereitet.

Nach dem Schulabschluss

Nach einer umfassenden Information durch das Arbeitsamt beraten die Jugendlichen nach ihrem Schulabschluss gemeinsam mit ihren Eltern und Betreuern über den beruflichen Weg. Im Anschluss an die Berufsschulstufe können sie Jugendlichen einen Arbeitsplatz in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen bekommen, sich selbst auf dem freien Arbeitsmarkt umsehen oder über das Arbeitsamt eine weiterführende berufsvorbereitende Maßnahme erhalten.

Heilpädagogische Tagesstätte

Kontakt

Heilpädagogische Tagesstätte
Auhof 1
91161 Hilpoltstein

Telefon: 09174 99-325
Fax: 09174 99-404

E-Mail: auhof-tagesstaette@rummelsberger.net

Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag: 12:15 bis 15:30 Uhr
Mittwoch und Donnerstag: 11:30 bis 15:30 Uhr
Freitag: 11:30 - 14:30 Uhr
Während der Schulferien ist die Tagesstätte geschlossen

Ganztagsbetreuung

Bei Bedarf und auf Wunsch der Eltern können die Schülerinnen und Schüler auch ganztägig in der Einrichtung der Heilpädagogischen Tagesstätte betreut werden. Es gibt dort nicht nur Mittagessen, sondern auch viele Angebote für die unterrichtsfreie Zeit am Nachmittag.

Die Heilpädagogische Tagesstätte ist eine teilstationäre Einrichtung für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen und/oder Mehrfachbehinderung bzw. für Kinder und Jugendliche, die im Sinne des § 53 SGB XII von einer solchen Behinderung bedroht sind. Sie steht allen Schülern der Comenius-Schule offen, die neben der vorschulischen bzw. schulischen Förderung einer weiteren pädagogischen Betreuung bedürfen. Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 3 und 21 Jahren (Beendigung der Schulpflicht).

Ziele

Als teilstationäre Einrichtung nimmt die Heilpädagogische Tagesstätte die Verantwortung neben Elternhaus und Schule wahr, um ein möglichst umfassendes außerschulisches Lern- und Betätigungsfeld zu ermöglichen.

Die Tagesstätte arbeitet nach Prinzipien und Methoden der Heilpädagogik und strebt eine ganzheitliche Förderung der Kinder und Jugendlichen an. Sie ist ein Lebensraum, in dem die Kinder und Jugendlichen in ihrer Behinderung angenommen werden und in dem sie ein Leben in der Gemeinschaft erproben und üben können. Im klar strukturierten und überschaubaren Tagesablauf ergeben sich zahlreiche Möglichkeiten und Notwendigkeiten, die Kinder und Jugendlichen entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten zu fördern.

Hierbei stehen folgende Ziele im Vordergrund:

  • Förderung der Persönlichkeit
  • Hinführung zur größtmöglichen selbständigen Lebensführung
  • Integration in die soziale Umwelt.

Die heilpädagogische Förderung und Betreuung geschieht sowohl in der Gruppe als auch mit einzelnen Kindern und Jugendlichen. Die Gruppe dient den Kindern und Jugendlichen als soziales Lernfeld und ermöglicht ihnen vielfältige Übungs- und Lernmöglichkeiten. In der Einzelförderung dagegen werden intensive Übungen durchgeführt, um die im Förderplan festgeschriebenen individuellen Zielsetzungen zu erreichen.

Die Kinder und Jugendlichen werden in kleinen Gruppen (8-12 Plätzen) von einer pädagogischen Fachkraft und einer pädagogischen Zweitkraft betreut. Unterstützung und Beratung erhalten sie dazu vom Fachdienst. Verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche werden durch den Fachdienst einzeln oder in Kleingruppen zusätzlich gefördert.

Elternarbeit

Die Tagesstätte ist eine familienergänzende bzw. familienentlastende Einrichtung. Daher sind für uns die partnerschaftliche Zusammenarbeit und der regelmäßige Austausch zwischen Eltern und pädagogischen Mitarbeiterinnen sehr wichtig. Zusätzlich unterstützt und berät der Fachdienst die Eltern in schwierigen Situationen.

Tagesablauf

Die Kinder und Jugendlichen kommen nach Kindergarten- bzw. Schulschluss in ihre Gruppe, wo sie erst einmal von ihren Erlebnissen erzählen können. Beim Mittagessen wird Gemeinschaft erlebt, werden praktische Fähigkeiten für den Alltag eingeübt, aber auch schon Pläne für den Nachmittag geschmiedet. Danach machen einige der Kinder und Jugendlichen ihre Hausaufgaben, die anderen spielen oder ruhen sich aus. Anschließend stehen unterschiedliche Angebote und Freizeitaktivitäten auf dem Programm wie Spiele, Bewegung drinnen und draußen, hauswirtschaftliche Aktivitäten, musisch-kreative und religiöse Angebote, aber auch Entspannung. Bevor sie um 15.30 Uhr mit dem Bus nach Hause fahren, gibt es für alle noch einen kleinen Imbiss. Als besondere Tage und Höhepunkte im Jahr erleben die Kinder und Jugendlichen unsere Ausflüge und Freizeiten.

Finanzierung

Der Besuch der Heilpädagogischen Tagesstätte ist für die Eltern kostenfrei; sie wird über § 54 SGB XII finanziert. Die Eltern müssen lediglich einen Beitrag für das Mittagessen an den Kostenträger zahlen (z. Z. 2,20 Euro/pro Anwesenheitstag)

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